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   Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-282/05 P   

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Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-282/05 P (https://dejure.org/2007,14381)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.01.2007 - C-282/05 P (https://dejure.org/2007,14381)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - C-282/05 P (https://dejure.org/2007,14381)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Holcim (Deutschland) / Kommission

    Anfechtung eines Urteils des Gerichts - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Kosten einer Bankbürgschaft, die gewährt wurde, um die Zahlung einer Geldbuße aufzuschieben - Verjährung - Hinreichend qualifizierter Rechtsverstoß - Kausalzusammenhang zwischen ...

  • EU-Kommission PDF

    Holcim (Deutschland) / Kommission

    Anfechtung eines Urteils des Gerichts - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Kosten einer Bankbürgschaft, die gewährt wurde, um die Zahlung einer Geldbuße aufzuschieben - Verjährung - Hinreichend qualifizierter Rechtsverstoß - Kausalzusammenhang zwischen ...

  • EU-Kommission

    Holcim (Deutschland) / Kommission

    Haftung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (40)

  • EuGH, 10.12.2002 - C-312/00

    Kommission / Camar und Tico

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-282/05
    40 und 42 bis 44), vom 10. Dezember 2002, Kommission/Camar und Tico (C-312/00 P, Slg. 2002, I-11355, Randnrn.

    Vielmehr betrifft das Urteil Kommission/Camar und Tico die außervertragliche Haftung aufgrund einer Entscheidung der Kommission, mit der ein Antrag auf Übergangsmaßnahmen im Sinne von Art. 30 der Verordnung (EWG) Nr. 404/93 des Rates vom 13. Februar 1993 über die gemeinsame Marktorganisation für Bananen (ABl. L 47, S. 1) abgelehnt worden war.

    43 und 46, Kommission/Camar und Tico, Randnrn.

    31 - Urteile Bergaderm und Goupil/Kommission, Randnr. 40, Kommission/Camar und Tico, Randnr. 52, Kommission/Fresh Marine, Randnr. 24, und Kommission/CEVA und Pfizer, Randnr. 62.

    59 - Es ist darauf hinzuweisen, dass nach der Gemeinschaftsrechtsprechung die Rechtsfehler, die das Gericht begangen hat, nicht zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führen können, wenn die Urteilsformel sich aus anderen Rechts gründen als richtig darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 47, Kommission/Camar und Tico, Randnr. 57, und vom 30. September 2003, Biret International/Rat, C-93/02 P, Slg. 2003, I-10497, Randnr. 60).

  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-282/05
    Vgl. Urteile vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame (C-46/93 und C-48/93, Slg. 1996, I-1029, Randnrn.

    53 - Urteile vom 19. Mai 1992, Mulder u. a./Rat und Kommission (C-104/89 und C-37/90, Slg. 1992, I-3061, Randnr. 33), Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 85, und vom 16. März 2000, Parlament/Bieber (C-284/98 P, Slg. 2000, I-1527, Randnr. 57).

  • EuG, 10.10.2001 - T-171/99

    Corus UK / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-282/05
    55 - Die Rechtsmittelführerin hat sich in Randnr. 20 der beim Gericht eingereichten Klageschrift ausdrücklich auf den Grundsatz, dass es nicht zu einer ungerechtfertigten Bereicherung kommen darf, und auf dessen Handhabung durch das Gericht in seinem Urteil vom 10. Oktober 2001, Corus UK/Kommission (T-171/99, Slg. 2001, II-2967), berufen, um die Verpflichtung der Kommission zu begründen, die Verzugszinsen für die rechtswidrig auferlegte und erbrachte Geldbuße zu zahlen.

    Vgl. auch Urteile des Gerichts Corus UK/Kommission, Randnr. 55, und vom 23. November 2004, Cantina sociale di Dolianova u. a./Kommission (T-166/98, Slg. 2004, II-3991, Randnr. 160).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2007 - C-443/05

    Common Market Fertilizers / Kommission - Anfechtung eines Urteils des Gerichts

    67 - In meinen Schlussanträgen vom 11. Januar 2007 in der Rechtssache Holcim (Deutschland)/Kommission (C-282/05 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nr. 65) habe ich eine ähnliche Erwägung in Bezug auf die Einschätzung der Schwierigkeit der Auslegung oder Anwendung von Rechtsvorschriften angestellt, die relevant für die Untersuchung ist, mit der für die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft gemäß Art. 288 Abs. 2 EG festgestellt werden soll, ob ein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht hinreichend ausgeprägt ist.
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